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Herunterstufen von PDCs

Beim Ausfall eines PDCs kann ein BDC seine Funktionen übernehmen. Soll der Ersatz-PDC später wieder zurückgestuft werden, sind einige Punkte zu beachten.

Wenn ein primärer Domänencontroller (PDC) ausfällt, kann die Erfordernis entstehen, einen Sicherungsdomänencontroller (BDC, Backup Domain Controller) zum PDC hochzustufen. Auf diesem System können dann Änderungen vorgenommen werden. Eine solche Rollenänderung ist immer dann erforderlich, wenn der bisherige PDC über längere Zeit ausfällt und beispielsweise definiert ist, daß die Kennwörter von Benutzerkonten regelmäßig geändert werden müssen, wofür ein PDC erforderlich ist. Wenn nun der bisherige PDC wieder in Betrieb genommen wird, entsteht ein Konflikt. Damit sich Probleme vermeiden lassen, muß zunächst sichergestellt werden, daß der neue PDC läuft, wenn der bisherige PDC wieder ins Netz genommen wird. Ansonsten können die vorgenommenen Änderungen an der Benutzerkontendatenbank verloren gehen. Beim Start des früheren PDC erscheint dann eine Fehlermeldung, die darauf hinweist, daß der Netlogon-Dienst nicht gestartet werden kann. In der Ereignisanzeige finden sich die Fehlermeldungen 3097 und 7024. Windows NT erkennt, daß es in der Domäne bereits einen PDC gibt und verweigert daher das Starten des Anmeldedienstes auf einem weiteren System, das als PDC fungieren möchte. Der frühere PDC kann nun über den Servermanager zu einem Sicherungs-Dornänencontroller zurückgestuft werden.

Wenn das geschehen ist, werden die Änderungen zwischen den beiden Systemen wieder synchronisiert. Im nächsten Schritt kann dann wieder ein Rollenwechsel erfolgen, bei dem über den Servermanager der frühere PDC wieder zum aktuellen PDC hochgestuft wird. Der zwischenzeitlich genutzte PDC erhält damit wieder die Rolle als Sicherungs-Domänencontroller zugeteilt.

Wirklich kritisch ist nur ein Szenario, in dem der zweite PDC ohne Fehlermeldung hochgefahren werden kann. Dieser Fall tritt ein, wenn während des Starts des zweiten PI)Cs keine Netzwerkverbindung zum anderen PDC besteht und daher die Fehlersituation nicht erkannt werden kann. Damit ist es möglich, Änderungen an beiden Systemen vorzunehmen. Sollte es so weit kommen, ist zu entscheiden, welche Änderungen verloren gehen sollen. Beide PDCs können anschließend zum Sicherungs-Domänencontroller heruntergestuft werden.

 

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