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Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese
Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie
ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen
des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Rabbit
Hardware computer & communication services GmbH bestätigt worden sind.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst zustande, wenn der Rabbit Hardware GmbH eine Bestellung des
Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Die Rabbit Hardware GmbH behält sich vor einen
Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig,
soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Rabbit
Hardware GmbH zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine
schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis
und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und
Preisänderungen eintreten können.
Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder
teilweise endgültig, oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu
vertretenen Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer anstelle der
Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei
gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport
und Frachtversicherung, inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB
deutscher Einfuhrhafen. Für alle Leistungen bleibt Versand per Vorauskasse,
oder Bar- Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und
Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Rabbit
Hardware GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei
Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des
Abrufvertrages berechtigen Rabbit Hardware zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Rabbit
Hardware GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt
eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der
Rabbit Hardware GmbH nachzuweisen. Teillieferung und Teilleistungen sind
zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbstständige Leistung. Bei nichteinhalten der Lieferfrist ist der Käufer
entsprechend § 326 Abs.1 BGB berechtigt und verpflichtet dem Verkäufer eine
Nachfrist von 4 Wochen zu setzen.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie
aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen. Hierzu zählen alle Betriebsstörungen, höhere Gewalt
und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Rabbit Hardware GmbH ist im Fall von ihr nicht zu
vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten
hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2
Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und
durch Gründe, die nicht von der Rabbit Hardware GmbH zu vertreten sind, kann
der Käufer hieraus Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten
Umstände kann sich die Rabbit Hardware GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden
unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug den die Rabbit Hardware GmbH zu vertreten
hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das
Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware
der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder zwecks Versendung
das Lager der Rabbit Hardware GmbH verlassen hat.
Die Rabbit Hardware GmbH versichert jedoch die Ware auf
Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware begehrt.
Bei Sendungen an die Rabbit Hardware GmbH trägt der
Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der
Ware bei der Rabbit Hardware GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme Bar,
Nachnahme Verrechnungsscheck ohne Skontoabzug zahlbar.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste
Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in
Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der
Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Rabbit Hardware GmbH gutgeschrieben
worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst,
ist die Rabbit Hardware GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne
besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne
besondere Anforderung sämtliche Forderungen der Rabbit Hardware GmbH gegenüber
dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die Rabbit
Hardware GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage stellen.
Hält die Rabbit Hardware GmbH weiter am Vertrag fest, ist
sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu
verlangen.
Der Rabbit Hardware GmbH steht das Recht zu, den im Verzug
befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt ist die Rabbit Hardware GmbH berechtigt,
Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrendkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-,
etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Rabbit Hardware GmbH ist berechtigt Forderungen
abzutreten.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei
Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu
widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Rabbit Hardware
GmbH, Stichwort: Rücksendung, An den Weiden 14a, 55294 Bodenheim.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs,
Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden,
oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren,
die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht
Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind,erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder
Gutschriftsersuchen, deren Ursache die Rabbit Hardware GmbH nicht zu vertreten
hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den
Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der
Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende
Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden
Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des
Rechnungsbetrags.
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte
Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder
10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu
verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder in
geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens
behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des
Annahmeverzugs des Käufers ist die Rabbit Hardware GmbH berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder
einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der
Käufer an Rabbit Hardware GmbH für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren
Nachweis pro Monat pauschal Euro 30.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein
Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten,
behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt
Die Rabbit Hardware GmbH behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehende
Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden
Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung der Saldovorträge.
Be- oder Verarbeitung der von der Rabbit Hardware GmbH gelieferten und noch in
deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Rabbit Hardware GmbH, ohne
daß daraus Verbindlichkeiten für die Rabbit Hardware GmbH erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Rabbit
Hardware GmbH Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis
des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten Waren.
Wird von der Rabbit Hardware GmbH gelieferte Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine
Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die
Rabbit Hardware GmbH.
Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignungen sind
unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Rabbit
Hardware GmbH ab. Die Rabbit Hardware GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich,
die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenen Namen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum der Rabbit Hardware GmbH und diese unverzüglich
benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug – insbesondere durch nichteinlösen
eines Schecks – ist die Rabbit Hardware GmbH berechtigt, ohne vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume
durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu
nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht
eingelöst wird, auf Anforderung der Rabbit Hardware GmbH die erhaltene Ware im
verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Rabbit Hardware GmbH
zurückzusenden.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware
durch die Rabbit Hardware GmbH liegt – sofern nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so
wird die Rabbit Hardware GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die
einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
Gewährleistungen
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten
Produkte 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und
Wartungsempfehlungen der Rabbit Hardware GmbH nicht befolgt, Änderungen an der
Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.
Die Gewährleistungspflicht der Rabbit Hardware GmbH
beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei
fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung).
Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein
uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften
Warenanspruch zu. Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist
grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen.
Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen
Bauteilen und Geräten anderer Herstellerstellen stellen keinen Mangel der vom
Verkäufer gelieferten Ware dar.
Der Käufer muß der Rabbit Hardware GmbH etwaige Mängel
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der
Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Rabbit Hardware
GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das
defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer
genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer
Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die
Serviceabteilung der Rabbit Hardware GmbH zu senden.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen
Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile,
wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, etc. sowie die unsachgemäße
Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das
öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf
die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im
Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Rabbit Hardware GmbH die auf den zu
reparierenden Geräten befindlichen Daten Verlorengehen, so ist dieses Risiko
vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird
ausgeschlossen.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese
dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er
darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß
gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstehenden Schaden.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden
bei Vertragsabschluß haftet die Rabbit Hardware GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Rabbit Hardware GmbH und dem Käufer gilt das
recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale
Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom
17.7.73) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer als Vollkaufmann im Sinne des HGB,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens
ist, wird Mainz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und
unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
Die Rabbit Hardware GmbH ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den
Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung
gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden
mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Export
Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren
nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskunft
bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft.
Internet Online Shop
Alle genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rabbit Hardware GmbH
gelten auch für Bestellungen in unserem Internet Shop www.pc-verkauf.de und
werden mit jeder Bestellung anerkannt.

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